Allgemeine Geschäftsbedingungen – 01.03.2021

 Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Nutzung sämtlicher Trainings und Kurse berechtigt und versichert zum Zeitpunkt der
Aufnahme sportgesund zu sein. Die Beiträge umfassen die Teilnahme an Live Kursstunden und Gruppentrainings, Live Online
Trainings/Kurse, der Zugriff auf die Online Videothek (Training/Kurse) auf Dienstleistungsbasis, sowie die Teilnahme an
Workshops und geselligen Aktivitäten des Studios. Es werden mindestens 3 Kurse pro Woche und Teilnehmer garantiert. Jede Teilnahme ist über das Buchungsportal EVERSPORTS zu buchen. Ebenso die Nichtteilnahmen zu stornieren. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht
erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere, bzw. körperlich verletzte oder
geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) angeboten. Eine Nichtnutzung des Studios
durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kündigung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der
Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
Da alle Trainings und Kurse auch online zur Verfügung stehen, sind auch bei einer Schließung des Studios durch Umstände
höherer Gewalt die Beiträge im vollen Umfang weiter fällig.
Der monatliche Beitrag ist spätestens bis zum 3. Kalendertag des jeweiligen Monats fällig. Bei schuldhafter, nicht termingerechter
Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Abbuchung wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist),
können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Beim SEPA-Lastschriftverfahren
kann der Zahlungspflichtige der Buchung im Nachhinein 8 Wochen widersprechen. Der einziehenden Bank liegt eine eindeutige
Zustimmung des Kunden zum Einzug der Lastschrift vor. Die Form der Kündigung bleib hierdurch unverändert. Beiträge, Einkäufe
im Studio, Mahnspesen, Verzugszinsen werden in Rechnung gestellt. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbrauerpreisindex
(Basis 2000 = 100%) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,- € pro
Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne
Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,- €, wenn die Lastschrift-/Einzugsvereinbarung auf
Veranlassung des Nutzers entfällt bzw.widerrufen wird. Für jede Mahnung des Studios wird eine pauschale Mahngebühr von 5,- €
fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 8,- € erhoben.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes
für die gesamte Erstlaufzeit, wird das Startpaket sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum
Vertragsbeginn fällig. Bei Ablauf der Erstlaufzeit werden das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende
Nutzungsentgelt sowie etwaige Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.
Sofern eine Vorausentrichtung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt folgendes: Nach Ablauf der
Erstlaufzeit wird der auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Beitrag zu Beginn des jeweiligen
Verlänerungszeitraumes fällig.
Werden die Studioräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so
bleibt die Mitgliedschaft aufrecht erhalten. Gleiches gilt für einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Mitglieds.
Das Studio behält sich vor, an 14 aufeinander folgenden Kalendertagen im Sommer, sowie vom 24.12. Bis 31.12 eines Jahres zu
schließen. Die Schließungszeit wird mindestens 3 Monate vorher bekannt gegeben.
Das Mitglied hat sich an die Hausordnung des Studios zu halten. Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder den Verlust von
Gegenständen ist betragsmäßig auf die Höhe der vom Studio abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Der
Transponder des Mitgliedes ist nicht auf andere Personen übertragbar. Im Verlustfall kostet diese 20,- €. Im Kündigungsfall muss
der Transponder im Studio abgegeben werden. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten
durch das Studio einverstanden.
Erfüllungsort sind die Studioräume. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des Mitgliedes, dessen Wechsel dem Studio
angegeben werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Abbuchungsverfahren) sofort angezeigt werden. Eine
Änderung der Laufzeit ist nur mit Zustimmung des Studios zum Ende des nächsten Quartals bei Aufzahlung der Beitragsdifferenz
und einer Gebühr von 75,- € möglich.
Mündliche Nebenreden bestehen nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die anderen
Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetztlichen Normen entspricht.
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Hausordnung:
Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separatem Sportschuhen betreten werden.
Bitte den Self-Check-In über EVERSPORTS benutzen.
Der Zugang erfolgt über den Transponder, dieser darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Bitte sei pünktlich zum Training, mind.10 Minuten vorher. Es ist ein Zeichen der Achtung, sowie Höflichkeit deinen
Mitstreitern und dem Trainer gegenüber.
Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper oder barfuß trainiert werden
Alle Trainingsgeräte sind nach Benutzung wieder an ihren Platz zurückzulegen
Aus hygienischen Gründen bitte Handtücher als Unterlage zu benutzen.
Gymnastikmatten nach Gebrauch desinfizieren, wenn möglich eigene mitbringen.
Die Duschen sind nur mit Badeschuhen zu betreten
Der Verzehr auf Kredit ist nicht möglich.
Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen ist nicht gestattet.
Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.
Vertragsbedingungen